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Stationäre Primärbehandlungen:
Neben Rehabilitationen können in unserer Klinik auch krankenhausgemässe stationäre Primärbehandlungen zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung durchgeführt werden, z.B. auf Grund
einer hausärztlichen Krankenhauseinweisung. Eine Bestätigung der Kostenübernahme sollte vor Behandlungsbeginn eingeholt werden bzw. bei dringlichen Fällen spätestens bei Aufnahme des Patienten beantragt werden. Wenn
ein Privatpatient erst nach Behandlungsabschluss eine Kostenerstattung erbittet und es versäumt hat, im Voraus seinen Kostenträger über die vorgesehene Behandlung in Kenntnis zu setzen, läuft er Gefahr, dass die
Übernahme der Behandlungskosten seitens seiner privaten Krankenversicherung
abgelehnt wird. Wenn dem Patienten eine Kostenübernahmeerklärung seiner Versicherung vorliegt, unterscheidet sich die weitere
organisatorische Abwicklung nicht von sonstigen stationären Krankenhausbehandlungen.
Stationäre Rehabilitationen und Kuren:
Bei stationären Abschlussheilbehandlungen (AHB) und allgemeinen stationären Rehabilitationen, auch sog. Sanatoriumskuren, ist die jeweilige
Rehabilitationsmaßnahme ebenfalls im voraus bei
der zuständigen Privatversicherung zu beantragen.
Ambulante Behandlungen:
Ambulante ärztliche Konsultationen, d.h. ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bedürfen im Unterschied zu stationären Behandlungen in unserer Klinik keinerlei vorausgehender
Formalitäten. Eine Kostenübernahme muss daher bei solchen ambulanten Behandlungen nicht im Voraus eingeholt werden. Jeder Privatpatient hat im Hinblick auf ambulante Arztbesuche eine uneingeschränkte freie Arztwahl
und kann sich daher auch von Klinikärzten ambulant behandeln lassen. Behandlungstermine können kurzfristig nach Vereinbarung abgestimmt werden.
Die vorstehenden Ausführungen gelten in gleicher Weise sämtlich auch für beihilfeberechtigte Patienten.
Private Zusatzversicherungen:
Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung im Krankenhaus können in unserer Klinik bei entsprechendem Wunsch im Falle stationärer
Anschlussheilbehandlungen bzw. Anschlussrehabilitationen als Wahlleistung die persönliche Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. In diesem Fall holen wir, sofern noch nicht geschehen,
die Zustimmung der privaten Zusatzversicherung bei Anreise des Patienten ein.
Anerkennung
der Meduna-Klinik als gemischte Krankenanstalt:
Seitens des Verbandes
der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) ist
die Meduna-Klinik als sog. gemischte Krankenanstalt
anerkannt. Dies konzessioniert die Klinik nicht nur
zur Durchführung von allgemeinen stationären
Rehabilitationen (Sanatoriumskuren) bei meist
chronischen Leiden, sondern auch zur Durchführung
von Anschlussheilbehandlungen (AHB) bzw.
Anschlussrehabilitationen (AR) und krankenhausgemäßen
stationären Primärbehandlungen bei frisch
aufgetretenen Akuterkrankungen, die im fachlichen
Zuständigkeitsbereich der vorhandenen
internistischen und orthopädischen Abteilung
liegen.
Im Unterschied zu einer
herkömmlichen Krankenhausbehandlung ist eine Übernahme
der Behandlungskosten allerdings an die vorherige
Zustimmung des privaten Kostenträgers gebunden.
Daher sollte bei einer vorgesehenen stationären
Privatbehandlung in unserer Klinik eine Kostenübernahmebestätigung
des zuständigen Kostenträgers möglichst im Voraus
eingeholt werden. Bei dringlich erforderlichen
stationären Behandlungen wird allerdings in der
Regel auch akzeptiert, wenn die erfolgte stationäre
Aufnahme des Patienten der zuständigen privaten
Krankenversicherung am Aufnahmetag mitgeteilt wird.
Diese Erläuterungen
beziehen sich ausschließlich auf stationäre
Behandlungen. Ambulante Facharztbehandlungen
bedürfen auch in unserem Fall keiner vorherigen
Genehmigung der privaten Krankenversicherung
(uneingeschränkte freie Arztwahl des
Privatpatienten!).
Rechnungsstellung:
Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten die folgenden Einzelrechnungen:
- Rechnung der Klinik über die Tagessätze für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Basisversorgung
- Rechnung der Klinik über durchgeführte krankengymnastisch-physiotherapeutische Leistungen
- Rechnung des Chefarztes über durchgeführte ärztliche Leistungen
- Rechnung des Psychologen im Falle durchgeführter psychologischer bzw.
psychotherapeutischer Behandlungen
- Rechnung der Ernährungsberaterin / Diätassistentin für ernährungsbezogene Beratungen und Schulungen.
Die krankengymnastisch-physiotherapeutischen Leistungen werden nach einer Hauspreisliste berechnet. Die Rechnungen der Chefärzte und des Psychologen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) erstellt.
Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten in Anspruch genommene Chefarztbehandlungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Ambulante ärztliche Behandlungen werden dem Patienten ebenfalls vom Chefarzt unter Anwendung der GOÄ in Rechnung gestellt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, D-56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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